Berufe N bis R

mittelalter-handwerk.de

Organist

Seit dem 8. Jahrhundert finden wir die Orgel in der Kirchenmusik. Zuerst waren es Mönche, die das Orgelspiel beherrschten. Seit dem 15. Jahrhundert übernahmen immer mehr weltliche Organisten, vor allem Lehrer und Komponisten, diese Aufgabe und begleiteten die Gottesdienste musikalisch.

Auch entdeckten Musikanten die Orgel für weltliche Unterhaltungsmusik. Neben den grossen Kirchenorgeln gab es Portative (kleine transportable Instrumente) für den Hausgebrauch.

 

Papiermacher

Auch Papierer, Papiermüller, Papyrer.

Aus dem 1. Jahrhundert vor Christus ist bekannt, dass in China Papier hergestellt wurde. Seit 11. Jahrhundert wurde diese Kunst in Europa verbreitet.

Die erste deutsche Papiermühle nahm 1390 ihren Betrieb in Nürnberg auf. Der aus Lumpen hergestellte Schreib- und Bedruckstoff ersetzte schnell das sehr viel teurere Pergament aus Tierhäuten. Im 15. Jahrhundert setzte sich die weisse Kunst mit dem Buchdruck endgültig durch.

Die Handwerksordnungen sahen eine Lehrzeit von 4 Jahren vor, die für Meistersöhne auf 3 Jahre verkürzt wurde. Der Junggeselle war noch 14 Tage auf der Mühle tätig, und wurde dann auf Wanderschaft geschickt. Dabei standen ihm Herbergsrecht und Zehrgeld zu. Es war nicht nötig, ein Meisterstück abzulegen. Meister wurde aber nur, wer eine Mühle erben, kaufen oder pachten konnte. So blieben die meisten Mühlen über Generationen in Familienbesitz.

Für die vielen Arbeitsschritte bis zum fertigen Papier waren zahlreiche Hilfskräfte nötig. Neben Lehrlingen waren Frauen und Kinder als Tagelöhner tätig: Lumpenreisser, Sortierer, Wäscher, Stampfer, Formenmacher, Büttknecht, Gautscher, Leger, Glätter, Mühlbereiter, Trockner, Leimer und Packer. Die tägliche Arbeitszeit betrug 12 bis 15 Stunden. Durch den Kontakt mit faulenden Lumpen bestand die Gefahr, an Milzbrand zu erkranken. Nässe und Zugluft führten oft rheumatische Erkrankungen herbei.

Dem Besitzer der Papiermühle wurde durch die Obrigkeit ein Lumpensammelbezirk zugewiesen. Die Hadern wurden an die Mühle geliefert, sortiert und von Knöpfen befreit, und durch trockenes Schaben vom ärgsten Schmutz befreit. Dann wurden die Lumpen einige Tage angefault, unter Beigabe von Kalk 24 Stunden im Stampfwerk zerkleinert. Das entstandene Halbzeug wurde in Zeugkästen gelegt und später zu Ganzzeug zerstampft, das in der Bütte mit Wasser aufgelöst wurde. Der Schöpfer tauchte ein Drahtsieb in den Papierbrei und schüttelte das Sieb beim Schöpfen gleichmässig. Dann stülpte der Gautscher den Bogen aus dem Sieb auf einen Filz und presste das restliche Wasser aus dem Pauscht (181 Bogen). Der Leger trennte die Papierbogen von den Filzen. Weibliche Hilfskräfte brachten das Papier auf den Trockenboden, wo es auf Leinen gehängt wurde. Danach wurde das Schreibpapier in Leim getaucht, der in der Leimküche aus aus Tierknochen und Lederresten gekocht wurde. Das Papier wurde erneut ausgepresst und wieder getrocknet. Nun wurden im Saal die schlechten Bögen aussortiert, das Papier geglättet und beschnitten. Zum Schluss wurden die Bögen zu einem Ries abgezählt und verpackt. 1 Ries entspricht 500 Bogen Druckpapier oder 400 Bogen Schreibpapier nach altem Mass (später 10 Buch = 100 Hefte = 1000 Bogen).

 

Pergamenter

Auch Birmenter, Buchfeller, Permenter, Pirmenter, Puchfeller.

Die Pergamentherstellung ist aus dem Handwerk der Gerber hervorgegangen. Pergament wurde als Ersatz für Papyrus als Beschreibstoff verwendet. Im 2. Jahrhundert vor Christus wurde der Herstellungsprozess in Pergamon (daher der Produktname) wesentlich verbessert.

Da Pergament haltbarer als Papier ist, blieb es bis in die heutige Zeit das Material, auf dem wichtige Urkunden ausgestellt wurden. Bis heute werden Felle für Trommeln und Pauken aus Pergament hergestellt. In alter Zeit war es Grundlage für offizielle Dokumente der Kanzleien, und Mönche fertigten darauf ihre Buchabschriften.

Schreibpergament wurde aus den Fellen von Kälbern, Lämmern und Ziegen hergestellt. Schweinshäute eigneten sich für Bucheinbände. Trommeln wurden mit Kalbshaut bespannt, Pauken mit der Haut von Eseln. Häute bezog der Pergamenter vom Metzger und Abdecker. Sie wurden eingeweicht, gereinigt, gekalkt, enthaart, gewaschen, geschabt, auf einem Rahmen faltenfrei aufgespannt, wiederum ausgestrichen, dünn geschabt und getrocknet. Dazu wurde Schreibpergament auf beiden Seiten abgeschabt, getrocknet, gekreidet, mit Bimsstein abgerieben und mit magerer Ölfarbe gestrichen. Die Abfälle, zum Beispiel Ohren und Klauen, wurden zur Herstellung von Pergamentleim verwertet.


Pfarrer

Auch Antistes, Pastöre, Pfaffen, Pfarrherren.

Die ursprünglich würdevolle Bezeichnung Pfaffe (papa = Vater) wurde erst seit Luther verächtlich gebraucht.

Im Gebiet seines Kirchspieles wachte der Seelsorger über die Moral der Gemeindemitglieder. Eine wichtige Aufgabe war die Erfassung aller Geburten, Heiraten und Sterbefälle in den Matrikenbüchern.

Matrikenauszüge: Österreich, Tschechoslowakei, Deutsches Reich

Auch fungierte der Pfarrer als Dienstherr der Hebamme. Bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts oblag ihm die Schulaufsicht. Häufig gründeten Pfarrer Schulen und wirkten als Lehrer. Auf dem Lande war er oft die einzige gebildete Person und betätigte sich auch als Arzt.

Der Cooperator war als ausgebildeter und geweihter Geistlicher dem Ortspfarrer untergordnet und wurde in Österreich auch als Kaplan bezeichnet.

Ein Administrator visitierte (besuchte und beaufsichtigte) die Pfarren seiner Diözese oder wurde einer Pfarre zur vorübergehenden Mitbetreuung zugeordnet.

 

Richter

Bei den Landsknechten auch Profoss genannt. Das Hof- und Vogteirecht, bei dem es um Leben und Tod ging, war mit Hofgeschworenen (Hyen) besetzt, hat im späteren Stapelgericht in Gestalt des Schultheiss fortbestanden.

Der Landesherr berief einen Richter als Vorsitzenden des Gerichtes, der meist aus einem Ministerialiengeschlecht (niederer Adel) stammte.

Für seine Dienste wurde der Richter mit Gütern und Besitzungen belehnt, die von allen Abgaben befreit waren. Auch standen ihm die Hinterlassenschaften von Selbstmördern und das Räubern abgenommene Diebesgut zu, wenn die rechtmässigen Eigentümer sich nicht innerhalb von 6 Wochen gemeldet hatten.

Dem Richter standen Büttel, Gerichtsschreiber (Aktuar) und Schöffen (Arbiter) zur Seite.

Der Büttel führte den Angeklagten vor die Schranken des Gerichtes. Nach der Vernehmung wurden die Zeugen gehört, der Procurator trug seine Verteidigung vor, und die Schöffen fällten ihr Urteil. Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wurde, verkündete der Richter das Strafmass, brach den Stab als Zeichen seiner Vollmacht über den Verurteilten und übergab jenen dem Büttel oder Scharfrichter.

Gott kann nicht geschaut werden,
sondern wird durch die Schöpfung erkannt.

Hildegard von Bingen (1098 - 1179)

Naturwissenschaftlerin